Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1. Auftraggeber
Wer uns einen Auftrag im Namen eines Dritten erteilt, ohne von diesem dazu ermächtigt zu sein, haftet uns als Auftraggeber, falls der Dritte den Auftrag nicht nachträglich genehmigt.
2. Verbindlichkeit unserer Offerten
Unsere Offertpreise sind grundsätzlich verbindlich. Erfolgt aber die Auftragserteilung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Offerterstellung oder werden die zur Offerterstellung vorgelegten Pläne, Unterlagen und Dokumente vor Auftragserteilung ergänzt oder geändert, verliert die Offerte ihre Verbindlichkeit. Unsere Offertpreise verstehen sich grundsätzlich für die Modellherstellung ab vollständiger Grundlage. Die Grundlagenbeschaffung, insbesondere das Herstellen von Höhenschichtenplänen und Plankopien wird zu unseren üblichen Konditionen separat in Rechnung gestellt.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Abrede stets exklusive MwSt.
4. Zahlungskonditionen
Vorbehaltlich anderer schriftlicher Abrede sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Offertpreise ab EURO 15.000.— sind zu 1/3 bei Auftragserteilung, zu 1/3 bei Lieferung und im Umfang des Saldos der Schlussrechnung innerhalb von 30 Tagen ab deren Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Nichteinhalten unserer Zahlungsziele löst ohne Mahnung Verzug zu Verzugszins von mindestens 5% p.a. aus. Wird bei Offert-preisen ab EURO 15.000.- eine Teilzahlung nicht oder nicht fristgerecht geleistet, sind wir zudem berechtigt, den Gesamtpreis fällig zu stellen und/oder die Auftragsausführung jederzeit bis zum vollständigen Eingang der säumigen Teilzahlung oder der allenfalls fällig gestellten Gesamtzahlung auszusetzen. Fristgerechte Zahlung berechtigt nur dann zu einem Skonto, wenn und soweit wir ihn ausdrücklich und schriftlich eingeräumt haben. Jeder andere Abzug einschliesslich jeder Verrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
5. Erfüllungsort / Transport
Erfüllungsort für die Ablieferung unserer Modelle ist unsere Werkstatt. Der Abtransport unserer Modelle ist Sache des Auftraggebers und erfolgt stets auf dessen Risiko und Kosten (Verpackungs- und Transportkosten).
6. Gewährleistung
Wir stehen ausschliesslich dafür ein, dass unsere Modelle im Zeitpunkt der Ablieferung keine Herstellungsmängel aufweisen, welche die Tauglichkeit des Modells zum üblicherweise vorausgesetzten oder einem uns schriftlich mitgeteilten besonderen Gebrauch spürbar beeinträchtigen. Jede weitere oder andere Haftung ist ausgeschlossen. Solche Herstellungsmängel werden kostenlos repariert oder korrigiert. Jeder andere oder weitergehende Anspruch, insbeson-dere auf Preisminderung, Rückgängigmachen des Auftrags oder Schadenersatz, ist ausgeschlossen. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn unser Modell nach der Ablieferung unsachgemäss behandelt wird. Dies gilt auch dann, wenn die unsachgemässe Behandlung für den geltend gemachten Herstellungsmangel nicht ursächlich war. Unsachgemäss behandelt werden unsere Modelle namentlich (aber nicht nur) dann, wenn sie grösseren Temperaturschwankungen oder nicht bloss kurzer direkter Sonneneinstrahlung oder nicht bloss kurzer Beleuchtung des Fotografen ausgesetzt sind.
7. Mängel / Reklamationen
Mängel sind uns innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung des Modells schriftlich bekannt zu geben, widrigenfalls der Gewährleistungsanspruch verwirkt ist.
8. Auftragsänderungen
Jede Änderung am Projekt oder der Modellausführung gilt als Zusatzauftrag, den wir zu unseren üblichen Konditionen zusätzlich in Rechnung stellen. Die Verbindlichkeit vereinbarter Liefertermine entfällt durch Zusatzaufträge oder fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Planunterlagen. Wir sind diesfalls um eine möglichst rasche Ausführung bemüht, sofern und soweit dies unsere Kapazität und Arbeitsplanung zulässt.
9. Wettbewerbsmodelle
Wird uns eine mangelhafte Modellunterlage zum Projekteinbau angeliefert, gelten wir ohne Abmahnungs- und Rückfragepflicht als zusätzlich damit beauftragt, den Mangel zu beheben. Den entsprechenden Aufwand stellen wir als Zusatzauftrag zu unseren üblichen Konditionen in Rechnung.
10. Höhere Gewalt
Im Falle von Höherer Gewalt haften wir nicht für die Einhaltung vereinbarter Termine, insbesondere von Abgabefristen für Wettbewerbsmodelle. Als Höhere Gewalt gelten von uns nicht beeinflussbare Ereignisse, wie Krieg, terroristische Anschläge, Streiks, Personalausfall infolge von Epidemien, behördlichen Arbeitsverboten und Betriebsschliessungen aus gesundheitspolizeilichen Gründen etc.
11. Vorrang unserer AGB
Unsere Offerten erfolgen stets ausschliesslich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers anerkennen wir nicht. Wir interpretieren daher jeden uns in Kenntnis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilten Auftrag ungeachtet dessen abweichenden Wortlauts als vorbehaltlose Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.